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  • Johan Graßhoff

Wohnkostenlücke SGB II im Jahr 2020

Jeden Monat 87 Euro. - Das ist der Betrag, den jeder #HartzIV-Haushalt durchschnittlich aus der Regelleistung zu den Wohnkosten zuzahlen muss. Dieser Anteil fehlt im Alltag.


Wir brauchen ein Mindesteinkommen von 1.200 Euro inkl. Miete je Person.

Hintergrund:

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/30857) zur Wohnkostenlücke im Jahr 2020 gestellt.


Im Ergebnis kam raus, dass trotz Sozialschutzpaketregelungen in 450.000 Haushalten die KdU nicht in vollständiger Höhe anerkannt wurde und der durchschnittliche Betrag der Nichtanerkannten KdU pro Haushalt rund 87 EUR beträgt.


Anfrage der Linken. Antwort der Bundesregierung.



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